Die Betreuung von Kindern während der Ferienzeiten stellt für manche Familien und insbesondere für Alleinerziehende eine große Herausforderung dar und ist teilweise nicht leistbar. Etwa 60 Arbeitstage in den Ferienzeiten, stehen ca. 30 Urlaubstage gegenüber. Sobald die Kinder den Kindergarten verlassen, der eine verlässliche Betreuung auch während der Ferienzeiten anbietet, stellt die Organisation der Unterbringung der Kinder ein größeres Problem dar. Die UWG setzt sich dafür ein auch für Kinder bis zum Ende des 6. Schuljahres ein verlässliches Betreuungsangebot besonders für die Sommerferien anzubieten.
Bereits zur Ratssitzung am 12.12.2011 stellte die UWG einen Antrag zur Bedarfsermittlung bezüglich der Ferienbetreuung. Seitens der Gemeinde wird darauf verwiesen, dass für die Gemeinde Schöppingen nur eine gesetzliche Verpflichtung im Rahmen der OGS besteht. Andere gesetzliche Verpflichtungen, eine kommunale Ferienbetreuung einzurichten, gäbe es nicht. Die UWG macht sich dennoch dafür stark, dass eine Bedarfsabfrage nicht nur bei den Eltern der Kinder, die in der OGS betreut werden, sondern sich auf alle Kinder bis einschließlich 6. Schuljahr beziehen sollte. Bei dieser Bedarfsabfrage muss deutlich auf die Kostenpflichtigkeit für eine Ferienbetreuung hingewiesen werden. Zur Zeit werden mehrere Modelle diskutiert. Um eine verlässliche Ferienbetreuung einzurichten, müssen mindestens 10 Kinder angemeldet werden.   (Anträge als PDF) (weiterlesen …)




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